Bei einer Zwangsstörung oder auch Zwangserkrankung (engl. OCD) spricht die Medizin von einem psychischen Krankheitsbild. Dabei verspürt der Patient immer wieder das unbändige Verlangen, bestimmte Dinge zu tun beziehungsweise zu wiederholen. Dabei handelt es sich meistens um sinnlose Gedanken, Bewegungen oder Taten. Um zwei Beispiele zu nennen: das zwanghafte dreimalige An,- und Ausschalten des Lichtes im Badezimmer oder auch das mehrmals hintereinander ausgesprochene Wort können Symptome einer Zwangserkrankung sein. Kann CBD bei Zwangsstörungen helfen?

Das Krankheitsbild einer Zwangsstörung

Die Medizin teilt so eine Zwangserkrankung in zwei unterschiedliche Kategorien. Zum einen spricht man von Zwangshandlungen und zum anderen von Zwangsgedanken. Menschen, die an einer Zwangsstörung leiden, erleben solch Handlungen oder Gedanken selbst als übertrieben, sehen sich aber nicht in Lage, dem Ausführen zu widerstehen.

Die Erkrankung an sich zeigt sich immer in unterschiedlicher Intensität. Dennoch kann auch schon eine leichte Zwangserkrankung enorm viel Lebensqualität nehmen. Wie eine Zwangserkrankung entstehen kann, ist bislang nur teilweise geklärt. Die Psychologie geht davon aus, dass hauptsächliche traumatische Erlebnisse dazu führen können, die nicht verarbeitet wurden. So kann es passieren, dass ein Kind durch eine ansteckende Krankheit im Laufe des Lebens eine übertriebene Angst vor Bazillen entwickelt. Daraus kann resultieren, dass sich der Mensch im späteren Leben dreimal die Hände waschen muss, sobald er irgendetwas berührt hat.

Behandelt werden Zwangsstörungen meistens mithilfe einer Gesprächstherapie, die eine medikamentöse Behandlung mit einschließt. In Deutschland allein leiden circa 2 % der Gesamtbevölkerung an einer Zwangserkrankung.

Kann CBD bei Zwangsstörungen helfen?

Gerade bei der Behandlung von psychischen Erkrankung wurde es in den letzten Jahren um das CBD laut. Psychologen und Psychiater stufen mittlerweile die vielversprechende Wirkung von Cannabidiol als äußerst potenziell ein. So wird das CBD heutzutage bei Therapieansätzen längst nicht mehr ausgeblendet. Auch bei einer Zwangsstörung wird das CBD nachweislich erfolgversprechend eingesetzt.

So werden den Symptomen die Spitzen genommen, was von Patienten unbedingt als positiv empfunden wird. Das wiederum bewirkt, dass die Eigendynamik der Hauptursache unterbrochen wird. Der Zwang zu dem Zwang kann somit abgeschwächt oder auch gänzlich geblockt werden.

Weiter wirkt sich das CBD positiv auf die Regulierung von Botenstoffen aus. Auch bei einer Zwangserkrankung wird hintergründig eine Botenstoffstörung vermutet. Cannabidiol kann dieses Ungleichgewicht korrigieren. In einer US-amerikanischen Studie (University of Minnesota) konnte so mithilfe von CBD ein Patient von seiner Trichotillomanie geheilt werden. Das ist eine Art der Zwangsstörung, bei der sich der Erkrankte die Haare raus reißt.

Natürlich leidet der Patient nicht nur an der Hauptsymptomatik, sondern entspringen der Krankheit auch andere ernsthafte Beschwerden. Darunter fallen Depressionen, Schlaf,- und Essstörungen und Angstzustände. Weiter kann eine unbehandelte Zwangserkrankung auch im Suizid enden. Die Subkrankheiten, die durch eine Zwangsstörung entstehen, können durch das CBD ebenfalls vielversprechend behandelt werden.

Körperliche Symptome können durch eine Zwangserkrankung ebenso entstehen. Stressbedingte Hauterkrankungen, Haarausfall und auch Erkrankungen des Bewegungsapparates wollen hierbei genannt werden. Die komplexe Verästlung einer psychischen Erkrankung lässt sich im Gegensatz mit der Vielseitigkeit von CBD spiegeln. Nahezu alle Symptome einer psychischen Krankheit lassen sich durch das Cannabidiol erfolgreich eindämmen und sogar blocken.

Da CBD zusätzlich keine Rauschzustände hervorruft und auf pflanzlicher Basis ist, kann es unbedenklich auch als begleitende Arznei für eine Langzeittherapie angewandt werden.

Medizinische Studien:

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.