Die Reisekrankheit wird medizinisch auch Kinetose genannt. Unter der Reisekrankheit versteht man körperliche Reaktionen auf die Benutzung von Verkehrs,- und Reisemitteln. Darunter fallen das Reisen zu Lande, zu Wasser und in der Luft im Allgemeinen. Die Reisekrankheit bezieht ebenfalls auch eine Höhenangst mit ein. Aber kann CBD bei Reisekrankheit helfen?

Reisekrankheit – Das Krankheitsbild

Zwar ist diese Krankheit eine der wenigen, die man tatsächlich als nicht-gefährlich einstufen kann, doch sind ihre Symptome äußerst unangenehm. Die Symptome gehen von Übelkeit über Schüttelfrost bis hin zur Lethargie. Auch Panikattacken, Brechreize und sogar Juckreize zählen dazu.

In sehr seltenen Fällen hat die Reisekrankheit einen tödlichen Verlauf. Der Grund dafür ist aber nicht ein symptomatisches Gebrechen im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr der Suizid des Betroffenen. Nicht selten kam es vor, dass man zum Beispiel Schiffsreisende festbinden musste, damit sie nicht über Bord sprangen.

Der Auslöser für die Symptome der Reisekrankheit, ist das Hormon ADH. Das ist das körpereigene Stresshormon. Wird dieses im Überschuss über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeschüttet, so erleidet man die genannten Symptome. Der gesamte Organismus und auch das seelische Wohlbefinden werden durch die Ausschüttung in Mitleidenschaft gezogen.

In manchen Ländern wird die Reisekrankheit sogar als Foltermethode eingesetzt. Dort wird sie im Allgemeinen die Weiße Folter genannt. Die Symptome der Krankheit gehen meistens nach 2 – 3 Tagen von allein zurück. Üblicherweise wird die Reisekrankheit mit dem Wirkstoff Scopolamin (in Tablettenform) behandelt.

Kann CBD bei Reisekrankheit helfen?

Da die Reisekrankheit eine neurologische Krankheit ist, lässt sich gerade mit CBD vielversprechend gegen die Symptomatiken angehen. Die Ursachen für die Reisekrankheit sollen in den Sinnesorganen im Zusammenspiel mit dem Gehirn zu finden sein. Man geht davon aus, dass das ADH verstärkt ausgeschüttet wird, wenn ein Widerspruch in den gefühlten Sinnen zu den optischen besteht.

CBD verfügt über ein äußerst breites Wirkungsspektrum. Da sich die Reisekrankheit ebenso über ein breitgefächertes Repertoire an Symptomen zeigt, sollte CBD unbedingt als potenzielle Arznei zur Behandlung vorsprechen. In erster Linie wirkt CBD eindämmend und auch beruhigend. Somit kann das Cannabidiol bei einem akuten Fall einer Reisekrankheit regulierend wirken. So wird den Symptomen die Basis genommen.

Weiter kann CBD dann die einzelnen Symptomatiken angehen. CBD wird zum Beispiel auch vielversprechend bei Übelkeit, Fieber und Schwindel eingesetzt. Wobei die eigentlichen Ursachen für die Symptome erst einmal irrelevant sind. CBD wirkt so gleich zweifach. Erstens nimmt es den Symptomen die Basis und zweitens werden den Krankheitszeichen gleichzeitig die Spitzen genommen.

Weiter geht die Reisekrankheit auch mit schmerzhaften Erscheinungen einher. Am häufigsten sind das heftige Kopfschmerzen. CBD wirkt unbedingt schmerzlindernd und wird seit langer Zeit als Schmerzmittel erfolgreich angewandt. Unbedingt zu erwähnen ist auch, dass CBD bei Flugangst ein potenzielles Heilmittel darstellt. CBD wirkt auch Angsthemmend.

Unregelmäßigkeiten im Verdauungssystem kann CBD ebenfalls nachweislich korrigieren. So wird die Übelkeit und das Erbrechen durch das Cannabidiol eingedämmt oder auch gänzlich geblockt. Die Hauptursache für die Reisekrankheit kann CBD ebenfalls vielversprechend angehen. Die übermäßige Ausschüttung von ADH (Stresshormon) kann durch das Cannabidiol reguliert werden.

Da CBD direkt in dem körpereigenen Endocannabinoid-System ankert und von dort seine Wirkung durch das Nervensystem transportiert, werden so auch Botenstoffe reguliert. Dabei kann CBD eben auch die Ausschüttung von dem ADH korrigieren, was der Reisekrankheit wiederum die Basis nimmt.

Medizinische Studien:

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.