Da so Mancher in seiner Kindheit zunehmend gelernt hat, dass Cannabis sei eine verbotene Pflanze und der Umgang mit ihr per se schlecht, fragt man sich schnell auch: Ist CBD legal? Bezogen auf Cannabinoide ist die Rechtslage in Deutschland teilweise relativ unterschiedlich. Sowohl CBD als auch THC sind Cannabinoide, wobei den meisten bekannt sein dürfte, dass der Verkauf und Umgang mit THC in Deutschland illegal, beziehungsweise nur in besonders schwerwiegenden medizinischen Fällen bedingt legal ist. Aber wie sieht es mit Cannabidiol generell aus? Gibt es Unterschiede? Wir haben uns mit der rechtlichen Lage bezüglich der Legalität von CBD auseinandergesetzt.
Cannabidiol ist nicht-psychoaktiv und somit legal
CBD hingegen gilt im Gegensatz zu THC als nicht-psychoaktiv. Diese Bezeichnung ist nur mit einer positiven Ausnahme nicht wirklich korrekt. Denn CBD kann beispielsweise bei psychischen Störungen und Angstzuständen helfen und kann daher sehr wohl Auswirkungen auf die Psyche haben. Allerdings sind keine negativen psychischen Effekte von CBD bekannt und um es vom berauschend wirkenden THC abzugrenzen, wird es in der Regel als nicht-psychoaktiv eingestuft. CBD selbst gilt deshalb auch nicht als Betäubungsmittel und unterliegt nicht entsprechenden Gesetzen.
CBD mit THC als Arzneimittel: Legal in der Apotheke
CBD erlaubt verschiedene Anwendungsweisen, dazu gehört die Nutzung als Arzneimittel, als Nahrungsmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel sowie als Kosmetikprodukt. Je nach Art und Zusammensetzung des Produkts ist folgendes zu beachten: Wird CBD als Arzneimittel verwendet (wie zum Beispiel auch Cannabisprodukte), so unterliegt es in Deutschland der gesetzlichen Rezeptpflicht und Apothekenpflicht. Ein Arzt muss in dem Fall also CBD als Medikament verschreiben und das Produkt kann daraufhin vom Patienten ausschließlich in einer Apotheke bezogen werden.
CBD mit < 0,2% THC: Legal und freiverkäuflich
Besitzen CBD Produkte, wie zum Beispiel Öle, aber einen THC-Gehalt von weniger als 0,2% (dies ist die gesetzliche Grenze in Deutschland), so unterliegen sie nicht der Rezeptpflicht. Diese Produkte können deshalb beispielsweise als Kosmetikprodukt frei und legal erworben werden.
Laut Regelung des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel zudem nicht als Arzneimittel. Die EU sieht in ihrer Richtlinie 2002/46/EG sogar CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel ebenfalls zulässig und damit frei verkäuflich. Diese Produkte können auch ohne Probleme online vertrieben und gekauft werden. In diesem Fall sieht die Gesetzgebung lediglich eine Einschränkung vor: Der Käufer entsprechender Produkte muss volljährig und somit mindestens 18 Jahre alt sein.
Eine Regelung bezüglich der Herkunft von CBD Produkten besteht ebenfalls. In Deutschland erhältliches CBD muss aus sogenanntem Nutzhanf gewonnen werden. Nutzhanf ist Hanf mit ohnehin sehr geringem THC-Anteil. Diese Pflanzen wurden in Deutschland bis dato hauptsächlich zur Herstellung von Stoffen und als Tierfutter verwendet. Sofern sich ein Unternehmen eine entsprechende Genehmigung einholt, ist der Anbau dieser Pflanzen in Deutschland legal.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.
hallöchen !
so sehr mich dieser artikel euphorisch gemacht hat, so geknickt war ich, als ich weder in 2§(3) des deutschen AMG noch in der Richtlinie 2002/46/EG irgendwo CBD herauslesen konnte. Ihre beiden Links haben dementsprechend leider ins Leere geführt. Können sie mir bitte aufzeigen wo „CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor{gesehen ist}“ ?
Freue mich sehr, über positiven Ausgang dieses Disputs.
Und wie ist es eigentlich mit CBN,CBG, etc. – könnte es eine THC freies Nahrungsergänzungsmittel mit diesen nicht psychoaktiven Stoffen geben, oder gibt das der Unbekanntheit wegen doch wieder Ärger ?
Liebe Grüße
Ich stimme Matti zu. Die einzigen Quellen im Text zeigen auch bei längerem Suchen nicht die Informationen, von denen im Artikel suggeriert wird, sie seien dort zu finden.
Da muss nachgearbeitet werden bzgl. Quellendiskussion/ Interpretation und bis das nicht passiert ist, ist der Artikel leider nutzlos.
Du hast hier wirklich einige gute Punkte genannt! Sehr informativ, vielen Dank für diesen Beitrag! 🙂