In der Fachpresse und auf unzähligen Infoseiten zum Thema Cannabidiol (CBD) liest man oft von Erfahrungsberichten, bei denen Krankheiten beziehungsweise Symptome und Beschwerden mit CBD Produkten behandelt wurden und die Anwender Besserungen verspüren. Da CBD also teilweise nach Meinung einiger Anwender eine heilende Wirkung haben kann, macht es Sinn zu der Frage zu gelangen: Ist CBD apothekenpflichtig?
These: Wenn CBD möglicherweise heilend wirken könnte und wenn es von manchen Menschen als Arzneimittel bezogen wird, dann könnte es ja durchaus ein Medikament sein.
Was bedeutet „apothekenpflichtig“?
Zunächst gilt es zu klären, was die Eigenschaft „apothekenpflichtig“ überhaupt bedeutet. Die Apothekenpflicht stellt in Deutschland eine Verkaufsbegrenzung für Arzneimittel dar. Sie besagt, dass entsprechende Mittel nur in Apotheken oder durch pharmazeutisches Personal an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Unter diese Pflicht fallen in Deutschland vor allem Arzneimittel.
Die meisten sind noch dazu verschreibungspflichtig. Es besteht also ein sogenanntes Selbstbedienungsverbot, was schlichtweg Anlass zur Beratung durch einen Arzt geben soll (§17 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung). Die Entscheidung über die Apothekenpflicht eines Arzneimittels in Deutschland wird von Sachverständigen durch Rechtsverordnung durch das zuständige Bundesministerium getroffen. Im Falle von CBD ist dies im Jahr 2016 geschehen.
THC-haltige Cannabisprodukte sind verschreibungspflichtig?
Viele Menschen kennen bereits THC-haltige Cannabisprodukte. Diese fallen in Deutschland in der Regel aufgrund ihrer berauschenden psychoaktiven Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz. In sehr schwerwiegenden, äußerst seltenen Fällen können solche Produkte per Rezept durch einen Arzt verschrieben und daraufhin in Apotheken erworben werden. Diese Produkte sind also streng apothekenpflichtig und auch verschreibungspflichtig.
CBD hingegen gilt in Deutschland als nicht-psychoaktives Cannabinoid. Es ist etwas unglücklich, CBD als nicht-psychoaktiv zu bezeichnen, denn CBD kann beispielsweise bei psychischen Störungen und Angstzuständen helfen und könnte daher unter Umständen sehr wohl Einflüsse auf die Psyche des Anwenders nehmen. Die möglichen psychischen Effekte von CBD werden aber durchweg als positiv beschrieben und die Einstufung als generell nicht-psychoaktiv macht die Abgrenzung zum größtenteils illegalen THC einfacher. CBD gilt aus diesen Gründen aber in Deutschland eben nicht als Betäubungsmittel und ist somit legal zu erwerben.
Gehören ALLE CBD-Produkte dazu?
Um auszumachen, ob und inwiefern CBD in Deutschland apothekenpflichtig ist, bedarf es genauerer Betrachtung der Rahmenbedingungen. CBD ist nämlich nur dann apothekenpflichtig, wenn es als Arzneimittel vertrieben wird.
Genauer gesagt unterliegt CBD in Deutschland dann der Verschreibungspflicht, wenn es „in nicht zulassungspflichtigen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln (NRF-Vorschrift 22.10.) eingesetzt wird“.
Diese Produkte besitzen in der Regel einen erhöhten THC-Anteil und unterliegen vor allem deshalb der gesetzlichen Rezeptpflicht. Solche CBD-Produkte können also nur von einem Arzt an Patienten verschrieben werden. Mithilfe eines solchen Rezeptes kann der Patient daraufhin das gewünschte CBD Produkt in einer Apotheke erwerben. Für solche Produkte gilt also Rezept- und somit auch Apothekenpflicht.
Fazit: CBD ist nicht apothekenpflichtig!
Die meisten CBD Produkte werden in Deutschland aber im freien Verkauf gehandelt. Dies ist auf legalem Wege dann möglich, wenn das betroffene Produkt einen THC-Gehalt von weniger als 0,2% aufweist. Diese Grenze ist durch den deutschen Gesetzgeber festgelegt und hilft bei der Abgrenzung von CBD als Arzneimittel zu CBD als Nahrungsmittel oder Kosmetikprodukt. Unterhalb dieser Grenze können CBD Produkte also legal und frei verkauft, beziehungsweise gekauft werden. Dies kann beispielsweise über das Internet geschehen.
In diesen Fällen unterliegen CBD, beziehungsweise CBD Produkte also keiner Apothekenpflicht. Nichtsdestotrotz ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel aber auch oft freiverkäuflich in Apotheken erhältlich.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.
Ich halte die Aussagen im Abschnitt „Gehören ALLE CBD-Produkte dazu?“ für Unsinn.
Der Satz „Außerdem wird Cannabidiol verschreibungspflichtig, das in nicht zulassungspflichtigen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln (NRF-Vorschrift 22.10.) eingesetzt wird.“ erwähnt nur zusätzlich dass CBD als Rezeptur verwendet wird, nicht das die Verschreibungsplicht sich darauf beschränkt
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vgl. auch
http://alternative-drogenpolitik.de/2017/06/24/cannabidiol-woher-kommt-die-verwirrung-um-die-rechtliche-einstufung
Ahh! Endlich einen hilfreichen Beitrag zu diesem Thema gefunden! Vielen lieben Dank! 🙂