Wie vor kurzem verkündet wurde, fordert der Justizminister des Landes Baden-Württemberg Guido Wolf eine in ganz Deutschland einheitlich geltende Freimenge an Cannabis.

Es geht dabei um Blüten der Cannabispflanze, welche den berauschenden Wirkstoff THC enthalten. Solche Produkte gelten in Deutschland aufgrund ihrer Wirkung als Betäubungsmittel und ihr Besitz ist deshalb ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung illegal. In vielen Bundesländern jedoch existiert eine gewissen „Freimenge“ oder auch „Eigenbedarfs-Grenze“.  Diese setzt fest, wie viel Cannabis rechtlich als Eigenbedarf angesehen werden kann.

Wird bei einer Person beispielsweise durch die Polizei Cannabis innerhalb dieser Mengengrenze gefunden, so wird zwar ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, dieses wird in der Regel aber aufgrund der Eigenbedarfsregelung eingestellt. Der Betroffene muss meist also nicht mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Jedes Bundesland hat dabei unterschiedliche Gesetzgebungen und somit auch unterschiedlich hohe Freigrenzen. So werden im eher liberalen Berlin bis zu 10-15 Gramm Cannabis als Eigenbedarf angesehen. In Schleswig-Holstein kann sogar bei Mengen von bis zu 30 Gramm noch das Verfahren eingestellt werden. In Bayern beispielsweise oder auch Baden-Württemberg sind maximal 5-6 Gramm „erlaubt“. Und genau dies kritisiert Hr. Wolf nun: „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“

Aus diesem Grund möchte sich der CDU-Politiker auf dem bevorstehenden Justizminister-Gipfel Anfang Juni in Eisenach (Thüringen) vor allem für die Angleichung beziehungsweise Vereinheitlichung dieser Gesetzeslage einsetzen.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.