Auch im deutschen Nachbarland Österreich erfreut sich Cannabidiol schon seit längerer Zeit größter Beliebtheit. Neben zahlreichen CBD Shops bieten mittlerweile sogar Traditionsbetriebe wie die Wiener Konditorei „Aida“ Produkte mit dem nicht-psychoaktiven Cannabinoid an. Dem will nun jedoch die österreichische Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein entgegen wirken und fordert ein Verbot von CBD in Lebensmitteln und Kosmetika.

Die Politikerin der Regierungspartei FPÖ möchte aktuellen Medienberichten zufolge erwirken, dass CBD in Österreich fortan nur noch in Blütenform verkauft werden darf. Die Gründe hierfür sind jedoch fragwürdig. Dennoch hat sie am vergangenen Sonntag eine entsprechende Aussendung veranlasst.

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Der Antrag wurde nun an die zuständigen Landeshauptleute sowie die österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) weitergeleitet. Darin fordert sie, dass sowohl Lebensmittel als auch Kosmetika vom Markt genommen werden. Sie beruft sich dabei auf die sogenannte „Novel-Food“ Verordnung der Europäischen Union. Darin heißt es, dass für neuartige Lebensmittel zunächst ein langwieriger Bewertungsprozess vollzogen werden muss. Sie glaubt daher, dass CBD-haltige Süßwaren und co. nicht zulässig seien. Dazu gehören auch alle Öle bzw. Produkte, die als Lebensmittel registriert wurden. Das Kuriose an der Geschichte: CBD in Blütenform zum Rauchen soll weiterhin erlaubt bleiben. Zusätzlich ist unklar, ob CBD als Zutat direkt eine neue Form von Lebensmitteln ausmacht.

Experten bemängeln diesen Erlass nun. Man glaubt, dass hierbei ganz einfach „Drogenpolitik“ unter dem Deckmantel der Lebensmittelsicherheit praktiziert werden soll. Es macht zudem schlichtweg keinen Sinn, CBD-haltige Produkte zu verbieten, CBD Blüten hingegen zu erlauben.

Tatsächlich nämlich ist das Rauchen von CBD-Blüten die wohl ungesündeste Art und Weise, dem Körper Cannabidiol zuzuführen. Bei der Verbrennung entstehen wie bei jeder Verbrennung schädliche Nebenprodukte. Zudem führen CBD Blüten immer wieder zu Verwirrungen, da diese beispielsweise von der Polizei nicht von herkömmlichen, verbotenen Cannabisprodukten zu unterscheiden sind. Zusätzlich ist es bei diesen Produkten am schwierigsten zu gewährleisten, dass die Maximalgrenze von 0,3% THC stets eingehalten wird.

Außerdem existieren keinerlei Hinweise darauf, dass CBD Lebensmitteln in irgendeiner Weise negative Effekte haben könnten. Die Forderung der Ministerin wird derzeit deshalb von vielen Seiten scharf kritisiert. Inwiefern dem Ganzen Gehör verschafft wird, bleibt ohnehin noch abzuwarten. Derzeit sieht es jedoch leider so aus, als würde Österreich im Bereich Hanf und CBD wieder einmal einen Schritt zurück gehen.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.