Am 17. Oktober 2018 wird für viele Kanadier ein lang ersehnter Tag sein. Ab diesem Tag nämlich kann man in Kanada legal berauschende Cannabisprodukte auch für den privaten Freizeitgebrauch erwerben. Dies wurde nun beschlossen.
Erst vor wenigen Tagen hat das Parlament abgestimmt und nun ist es offiziell. Die Legalisierung von Cannabis, welche Teil des Wahlkampfes des derzeitigen Premierministers Justin Trudeau war, findet statt. Die knapp vier Monate bis zum offiziellen Eintritt der Legalisierung soll dafür dienen, eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Trudeau selbst äußerte sich dazu folgendermaßen:
„Wir werden ein neues System haben, das Cannabis von unseren Jugendlichen fernhält und dem organisierten Verbrechen den Profit nimmt“.
Und damit greift er von Befürwortern der Legalisierung häufig genutzte Argument auf, denn durch die regulierte Abgabe von Cannabis wird sichergestellt, dass nur volljährige Personen entsprechende Produkte erwerben können. Illegal arbeitenden Dealern wird so das Leben sehr schwer gemacht, denn es fehlt an Kundschaft. Bisher schätzt man, haben solche „Verbrecher“ allein in Kanada rund 6 Milliarden Dollar jährlich umgesetzt.
Kanada wird damit auch zum ersten G20- und G7-Land, welches Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisiert. Nach Meinung vieler Experten war es nun auch an der Zeit, denn Cannabis für medizinische Zwecke war in Kanada bereits seit 2001 erlaubt.
Ein Gramm Marihuana soll übrigens zwischen 10 und 12 CAD (Canadian Dollars) kosten. Das sind um die 6 bis 7 Euro. Darin sind bereits Steuern enthalten, wodurch sich die aktuelle Regierung natürlich enorme Einnahmen verspricht.
Nun bleibt es lediglich abzuwarten, wie groß die Nachfrage am Ende tatsächlich sein wir und ob der Markt ausreichend vorbereitet ist. Lieferengpässe oder Überproduktion könnten nämlich zu erheblichen Veränderungen der Preise führen.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.
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