Wieder einmal gibt es News, die das medizinische Potential von Hanfprodukten unterstreichen. So wurde vor kurzem Cannabis durch die HMPPA (Herbal Medicinal Products Platform Austria) zu Österreichs Arzneipflanze des Jahres 2018 gekürt. Laut der Organisation waren hierbei vor allem neueste Studien und die wirtschaftliche Bedeutung der Pflanze für die österreichische Wirtschaft ausschlaggebend.

Schon seit längerem werden Patienten in Österreich, die unter starken Schmerzen oder Übelkeit in Folge von Tumorerkrankungen und den jeweiligen klassischen Behandlungsmethoden leiden, teilweise mit THC-haltigen Arzneimitteln behandelt. Auch CBD-Arzneimittel sind hier in Kürze erhältlich, da man sich bei diesen aufgrund von neuen Studien Erfolge bei der Behandlung von Epilepsie und Schizophrenie verspricht.

„Cannabinoide können starke Opioide keinesfalls ersetzen, aber deren Wirkung steigern und deren Nebenwirkung wie Appetitmangel oder Übelkeit reduzieren“ sagt Georg Kress, welcher im Bereich der speziellen Anästhesie und Schmerzmedizin an der Universität in Wien arbeitet.

Spätestens 2019 sollen nun auch die ersten CBD-Arzneimittel in Österreich auf den Markt kommen. Bisher sind nämlich nur Arzneimittel erhältlich, die auf dem psychoaktiven Wirkstoff THC aufbauen. Diese Mittel sind dementsprechend streng reguliert und die dafür nötigen Pflanzen dürfen bisher nur durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) angebaut werden. Um In Österreich an solche Medikamente zu kommen, bedarf es bisher eines sogenannten Suchtgiftrezepts.

Auch wenn Arzneimittel aus Cannabis schon seit einiger Zeit in Österreich erhältlich sind, kann die Wahl zur Arzneipflanze des Jahres sicherlich weiter zum medizinischen Ansehen beitragen. Die Tatsache, dass vor allem auch der medizinische Nutzen von CBD anerkannt wird, ist hierbei von besonderer Bedeutung.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.