Bisher sind Cannabis und entsprechende Erzeugnisse aus der Pflanze seitens der Vereinten Nationen (UN) weitestgehend als gefährliche Drogen eingestuft, was vor allem die medizinische Nutzung erschwert. Wie nun bekannt wurde, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die UN in einem Brief dazu aufgefordert, Cannabis und dessen Erzeugnisse neu einzustufen. Grundlage hierfür waren eigene Untersuchungen der WHO. Dies sind hervorragende Neuigkeiten, denn sollte es tatsächlich zu einer Neueinstufung kommen, könnte dies zu bedeutenden Veränderungen weltweit kommen.
Bereits vor einiger Zeit hat eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation Cannabis und vor allem dessen Wirkstoffe CBD und THC neu untersucht, um so zu ermitteln, inwiefern die aktuelle Einstufung seitens der UN gerechtfertigt ist. Im Fokus dieser Untersuchungen standen vor allem die Risiken, die durch die Einnahme dieser Stoffe möglicherweise entstehen könnten. Dabei kam die WHO ganz klar zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Regelungen der UN den geringen Risiken deutlich nicht gerecht werden. Aus diesem Grund haben die Verantwortlichen der Organisation den UN-Generalsekretär António Guterres dazu aufgefordert, eine Neuklassifizierung vorzunehmen. Insbesondere der medizinische Nutzen der Pflanze soll dadurch mehr Anerkennung finden. Falls die Vereinten Nationen dieser Forderung nachkommen, könnte dies zu enormen Veränderungen im Umgang mit Cannabis und auch CBD-Produkten führen.
Bedauerlich ist hierbei, dass das Schrieben erst jetzt veröffentlicht wurde. Verfasst wurde es nämlich bereits Ende letzten Jahres. Durch die späte Veröffentlichung ist es unwahrscheinlich, dass die ECDD (die Suchtkommission der UN) zu einer schnellen Entscheidung kommen wird. Diese tagt nämlich bereits im März 2019, was den UN-Mitgliedsstaaten womöglich nicht genug Zeit gibt, das Ganze eigenständig zu untersuchen. Warum genau es zu dieser Verzögerung kam, ist bisher unbekannt.
In Bezug auf die Neuklassifizierung von Cannabis und seinen Inhaltsstoffen hat die WHO dabei sehr genaue Vorstellungen. So empfehlen die Verantwortlichen in dem offenen Brief folgende Veränderungen:
- Cannabis: Cannabisblüten und Haschisch sollen nach Meinung der Organisation von der „Liste der gefährlichen Drogen“ (Anlage IV der „1961 Convention“) gestrichen werden, da die Wirkung dieser Erzeugnisse auf den menschlichen Körper eine entsprechende Einstufung nicht rechtfertigt. Sie sollen deshalb in die Anlage I („Liste der weniger gefährlichen Drogen“) verschoben werden.
- THC: Der psychoaktive Wirkstoff THC soll von der 1971 Convention in die 1961 Convention umgelegt werden, wodurch die Neuklassifizierung von Cannabis allgemein vereinfacht wird. Dadurch soll weiterhin zwar nicht der Freizeitgebrauch, sehr wohl aber die medizinische Nutzung des Stoffes erleichtert werden.
- Medizinisches Cannabis: Auf Cannabis basierende Medikamente sollen unter gewissen Voraussetzungen in die Anlage III der 1961 Convention verschoben werden. Dadurch soll vor allem verdeutlicht werden, dass der Missbrauch entsprechender Medikamente als unwahrscheinlich und ungefährlich gilt.
- CBD: Besonders interessant sind die Forderungen der WHO in Hinblick auf Cannabidiol (CBD). So fordert diese, dass reines CBD und CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% gänzlich von der Liste gestrichen werden. Die Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation hätten nämlich ergeben, dass CBD in keinster Weise als Droge einzustufen sei. So heißt es in dem Schreiben: „Cannabidiol kann in Cannabis und dessen Harz gefunden werden, besitzt jedoch keinerlei psychoaktive Eigenschaften und birgt daher weder Potentiale zum Missbrauch noch zu einer eventuellen Abhängigkeit. Es besitzt keine signifikanten negativen Wirkungen. Es hat sich gezeigt, dass Cannabidiol bei der Behandlung von therapieresistenten, im Kindesalter auftretenden Epilepsie-Erkrankungen helfen kann. Es wurde daher 2018 in den USA für diese Zwecke genehmigt und befindet sich derzeit in der EU in Prüfung.“ (Anm.d.Red.: Freu aus dem Englischen übersetzt)
Der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands (DHV) Georg Wurth zeigte sich nun sichtlich erfreut über die aktuellen Entwicklungen und äußerte sich entsprechend: „Diese Stellungnahme der WHO ist ein Meilenstein in der Geschichte der weltweiten Cannabisdebatte. Angesichts der aktuell zahlreichen Beschlagnahmung von Nutzhanfblüten in Deutschland ist außerdem die Forderung der WHO wichtig, dass der Handel mit solchen Produkten keiner Einschränkung unterliegen sollte“.
Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung des Briefes wird es zwar noch etwas dauern, bis die UN zu einer Entscheidung kommt, spätestens 2020 soll nach Meinung von Experten jedoch Klarheit herrschen.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.
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