In den letzten Wochen kam es vermehrt zu sogenannten Razzien gegen verschiedene Händler und Hersteller von diversen Cannabidiol Produkten. Erst gestern (Donnerstag, 11.04.2019) erteilte allein im Raum München die zuständige Staatsanwaltschaft 17 Durchsuchungsbeschlüsse gegen 9 Verdächtige. Dabei wurden unter anderem zahlreiche Produkte beschlagnahmt.
Bereits in der Vergangenheit kam es auch in anderen Teilen Deutschlands immer wieder zu ähnlichen Szenarien. So auch erst vor wenigen Tagen in Trier. Die Betroffenen solcher Razzien waren in allen Fällen überrascht, da man nach eigenen Aussagen jeweils davon ausging, nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht dies jedoch anders. Im Falle der Münchener Vorfälle am Donnerstag lautet der Vorwurf: „Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“. In zwei der neun Fälle steht zudem der Vorwurf der Abgabe an Minderjährige im Raum.
Innerhalb der CBD-Branche sorgen solche Ereignisse zunächst einmal natürlich für eine gewisse Unruhe. Auch die Verbraucher sind höchst verunsichert. Dies liegt vor allem daran, dass die genauen Gründe, die zu den Razzien geführt haben, bisher nicht genau bekannt sind. Als Auslöser für das breite Vorgehen der Münchner Polizei wurde lediglich genannt, dass es in der Vergangenheit vermehrt Fälle gab, „bei denen Beschuldigte, darunter auch Minderjährige, mit Cannabis-Produkten aufgegriffen wurden“, während diese nach eigenen Aussagen lediglich „legales Gras“ mit sich führten. Die Staatsanwaltschaft weist derzeit deshalb explizit darauf hin, dass CBD zwar als Substanz selbst nicht als Betäubungsmittel gilt, laut Anlage 1 des BtmG jedoch nur dann die Produktion von solchen Hanfprodukten erlaubt sei, wenn der THC-Gehalt unter 0,2% liegt und das Ganze ausschließlich wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken dient. Auf diese Weise soll der Missbrauch von CBD Produkten als Rauschgift ausgeschlossen werden.
Weiter verkündete die Münchner Staatsanwaltschaft:
„Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig von der Höhe), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt.“
Es bleibt nun zunächst einmal abzuwarten, was die genauen Gründe für die aktuellen Ereignisse sind. Generell gilt, dass wer sich an geltendes Gesetz hält, keine Probleme mit der Staatsanwaltschaft zu befürchten hat. Als Händler und auch als Hersteller sollte man sich deshalb vor allem an die folgenden Regeln halten:
- BtmG – Anlage I b) „Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis sind (…) von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt.“
- Heilmittelwerbegesetz – Im Rahmen des Handels mit CBD-Produkten darf nicht mit einer eventuellen Wirkung des Produkts geworben werden. Händler sollten also komplett auf Aussagen über die Wirkungsweise der Produkte und CBD im Allgemeinen verzichten.
- Keine Abgabe an Minderjährige
- Keine Blüten!
Inwiefern die derzeit betroffenen Parteien gegen diese Regelungen verstoßen haben, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Fakt ist aber, dass es in der Vergangenheit immer wieder Händler gab, die beispielsweise mit Heilversprechen warben oder gar Ihre Produkte an minderjährige Personen abgaben. Zu diesen Händler gehörten explizit auch einige der betroffenen Händler aus München. Solche Verhaltensweise tun der CBD-Branche natürlich nicht gut, ist nicht zu tolerieren und werfen ein schlechtes Licht auf alle Beteiligten.
In Zukunft ist davon auszugehen, dass sowohl Hersteller als auch Händler umso vorsichtiger mit Ihren Taten und Aussagen vorgehen werden. Es könnte zudem sein, dass wie bereits in Österreich immer mehr Hersteller ihre Produkte als Kosmetik oder Aromaöle deklarieren, um so rechtlich gesehen auf der sicheren Seite zu sein. Es bleibt also weiter vieles in Bewegung auf dem CBD-Markt. Grund zur Panik besteht jedoch definitiv keiner, denn es gilt: Wer sich an geltendes Recht hält, der hat weiterhin nichts zu befürchten.
Zudem gibt es erste Ansätze zusätzliche Verbände / Vereine zu gründen, um die CBD Händler (Produzenten, Marken, Reseller) zu vereinen. Allerdings sollte die unserer Ansicht nach vielmehr unabhängig und offiziell geschehen und nicht in Kleinstverbände oder unter Führung einzelner Unternehmen. Die Ansätze sind grundsätzlich gut, aber sind momentan noch schwer einzuschätzen. Wir selber sind im Austausch mit mehreren Kräften, die sich dahingegend organisieren möchten. Zudem sind auch neue Petitionen im Aufbau, die sich zielgerichtet an die desaströse Novel Food Verordnung der EU wenden.
Verbraucher sollten sich, und das ist uns als unabhängiges Medium wichtig, nicht zur Panik anstecken lassen. Von Unternehmen geförderte Hamsterkäufe sind ebenfalls nicht nötig und in Deutschland eigentlich sogar verboten. CBD wird es immer geben. Fragt sich nur unter welchem Mantel. Leider muss man sich damit mittlerweile beschäftigen.
Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.
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