Gestern wurde im SWR durch das ARD-Politikmagazin „REPORT MAINZ“ eine Reportage veröffentlicht, in der es um CBD und die „Novel Food“-Regelung der Europäischen Union geht. Hierin hat das Fernsehteam versucht zu ermitteln, inwiefern Cannabidiol unter diese Regelung fällt und wie es dennoch sein kann, dass heute zahlreiche verschiedene Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auf dem Markt sind. Laut der EU ist CBD ein sogenanntes „Novel Food“, also ein neuartiges Lebensmittel.

 

Aus diesem Grund bedürfe es beim Verkauf von CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln einer besonderen Zulassung. Das „REPORT MAINZ“-Team hat deshalb beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachgefragt und wollte wissen, warum dennoch mittlerweile mehr als 90 verschiedene CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel auf dem deutschen Markt erhältlich sind. Das BVL hat sich daraufhin zu folgender Aussage hinreißen lassen:

„Da diese Zulassung bisher nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse nach unserer Auffassung bislang nicht verkehrsfähig. Dem BVL ist derzeit keine legale Möglichkeit bekannt, Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol auf den Markt zu bringen.

Dementsprechend wird in dieser Reportage von „fragwürdigen Methoden“ seitens der CBD-Händler und -Hersteller geredet. Ein Experte der Universität Bremen (Prof. Gerd Glaeske) wird zudem zitiert, dass fehlende Kontrollen der Grund dafür seien, dass so viele CBD Produkte frei auf dem Markt erhältlich sind. Zusätzlich wird eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (Prof. Kirsten Müller-Vahl) mit folgenden Worten zitiert:

„Es wird im Moment viel versprochen, was wissenschaftlich nicht belegt ist. Das ist unseriös. So darf man Nahrungsergänzungsmittel nicht bewerben. Es sind Medikamente und Arzneimittel, die zu einer Krankheitsverbesserung führen, nicht Nahrungsergänzungsmittel.“

Man kann also durchaus sagen, dass diese Reportage kein gutes Licht auf die Branche wirft. Man mag dabei dem „REPORT MAINZ“-Team nachsehen, nicht besonders tief mit der Materie vertraut zu sein.

Nun ist die Frage, wie CBD Nutzer diesen Bericht und die quasi erste offizielle Stellungsnahme des BVL einschätzen sollten. So erreichten uns die ersten aufgeregten Fragen, ob man sich das CBD Öl jetzt bunkern sollte oder ob jetzt alles verboten ist. Ganz klar: NEIN, bis jetzt hat sich noch nichts geändert.

Wir haben uns dazu zu einer Stellungsnahme entschlossen:

Die Novel Food Verordnung gibt es schon länger. Eine Aussage des BVL ist noch lange kein Beschluss, aber jetzt ist die Zeit gekommen, dass jeder, der von CBD profitiert, gegen die Mühlen der Politik und der Pharmalobby ankämpft.

Bisher konnten Hersteller CBD Produkte als Nahrungsergänzungsmittel registrieren und verkaufen. Dies wird nun von der Novel Food Verordnung und Aussagen des BVL beschnitten. Dies ist schlichtweg Lobbyarbeit und faktisch nicht richtig. Cannabinoide gibt es schon seit Jahrzehnten, werden angewandt, konzentriert, verarbeitet und eingenommen. Dafür gibt es Studien, Berichte, Rezepte, Nachweise aus der ganzen Welt! Somit ist CBD kein Novel Food!

Die Neueinordnung von CBD im Sinne der Novel Food Verordnung ist ebenfalls noch nicht beschlossen. Dies ist auch explizit zu erwähnen. Aber es ist ein Prozess bzw eine Beratung im Gange.

Wie gehts weiter? Wir müssen dafür kämpfen, dass CBD als NEM oder als Lebensmittel verkauft und konsumiert werden darf. Dazu Bedarf es natürlich auch Lobbyarbeit, Verbandarbeit und Händlerzusammenschlüsse. Bis dahin darf jeder seine CBD Produkte kaufen. Selbst wenn es eine Änderung geben wird, dann wird es auch weiterhin CBD Öl als anders deklariertes Produkt geben. Dies ist aber eine Entwicklung, die weder für Verbraucher noch Hersteller noch Politik erstrebenswert sein sollte.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.