https://pixabay.com/de/photos/bundestag-reichstag-berlin-2463231/Vor  wenigen Tagen wurde ein Schreiben veröffentlicht, indem eine Reihe verschiedener Abgeordneter des Deutschen Bundestags die aktuelle Bundesregierung um Erklärungen bittet. Gegenstand des Schreibens ist die Tatsache, dass CBD seit Anfang des Jahres in den Novel Food Katalog der EU aufgenommen wurde. Die gesamte Branche verfolgt nun mit großem Interesse, wie sich die Bundesregierung hierzu äußern wird.

Die „Kleine Anfrage“ (so der offizielle Name des Dokuments) trägt den Titel „Einschränkung von CBD durch Novel-Food-Verordnung und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen“ und wurde bereits vor einem Monat, am 26.Juni 2019, verfasst. Genau das ist es nämlich, was viele in der Branche und offensichtlich auch in der Politik befürchten: Dass die neuesten Änderungen des Novel Food-Katalog vor allem starke negative Auswirkungen auf die vielen zum Teil kleinen (deutschen) Unternehmen haben. Im Januar dieses Jahres hatte die Europäische Kommission nämlich entschieden, auch Cannabidiol in diese Liste der „neuartigen Lebensmittel“ aufzunehmen – zu Unrecht, denken scheinbar auch die Antragsteller. Eingereicht wurde die Anfrage von der Fraktion der FDP sowie weiteren 36 im Dokument auch namentlich genannten Abgeordneten.

„Die Europäische Kommission hat im Januar 2019 entschieden, Lebensmittel und andere Produkte, die Cannabidiol (CBD) aus Hanf enthalten, unter die Novel-Food-Verordnung fallen zu lassen (…) Obwohl Produkte aus Hanf, die immer schon CBD enthielten, seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich waren (…) Die Folgen sind Razzien von Betrieben, die CBD-haltige Produkte vertreiben (…) und damit einhergehende wirtschaftliche Schäden für Unternehmen.“

Aus diesem Grund fordern die Anfragensteller Erklärungen und haben insgesamt 10 Fragen formuliert. Man möchte dadurch vor allen Dingen erfahren, warum CBD auf einmal als Novel Food gilt und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse dieser Entscheidung zugrunde liegen. Zusätzlich wird erfragt, inwiefern die Bundesregierung an einer solchen Entscheidung beteiligt war und wie allgemein deren Position aussehe. Dabei wird auch darauf verwiesen, dass sich die Europäische Kommission in der Vergangenheit gegensätzlich geäußert hatte, weshalb die Anfragensteller erfahren möchten, welche Akteure auf deutscher Seite bei der Entscheidung möglicherweise Interessen anderer vertreten haben.

Ein weiterer wichtige Punkt ist der wirtschaftliche Schaden, der durch diese Entscheidung droht. So heißt es in Frage 6 der „kleinen Anfrage“ beispielsweise

„Warum wurden keine Übergangsfristen für die mittelfristige Planung von Unternehmen vereinbart, um entsprechende wirtschaftliche Schäden zu vermeiden?“

Abschließend möchte man gern wissen, ob die Deutsche Bundesregierung vielleicht plant, dem Modell Bulgariens zu folgen, um den Handel in Deutschland selbst zu schützen. Dies wäre nämlich eine Möglichkeit, mittelfristig die Novel Food-Verordnung zu umgehen.

Die gesamte Branche schaut nun natürlich gespannt nach Berlin. Mit dem Schreiben haben die jeweiligen Bundestagsabgeordneten nämlich vielen Akteuren – sowohl Herstellern als vor allem auch Verbrauchern – aus der Seele gesprochen. Nun heißt es, auf Antworten zu warten.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.