Vor kurzem ereilten uns sehr positive Nachrichten aus den USA. Dort wurde nun die bisher größte private Spende für Forschung im Bereich des medizinischen Cannabis in der Geschichte der USA getätigt. Insgesamt geht es dabei um rund 4,7 Mio. USD (ca. 4 Mio. EUR).

Bei dem großzügigen Geldgeber handelt es sich um die „Ray and Tye Noorda Foundation“. Bestimmt ist das Geld für Forschungen im Bereich des Autismus bei Kindern. Empfänger der Spende und durchführendes Organ der Studie ist das „Center for Medicinal Cannabis Research (CMCR)“ am „UC San Diego School of Medicine“. Schon seit längerem wird vermutet, dass Cannabis Eigenschaften besitzt, die Menschen, die unter Autismus leiden, helfen könnten.

„Aufgrund der zahlreichen Berichte von Eltern, dass CBD möglicherweise ihren Kindern mit Autismus helfen könnte, freuen wir uns mit dem UC San Diego zusammen zu arbeiten und so zu verstehen, unter welchen Umständen CBD womöglich hilfreich bei der Behandlung von Autismus sein könnte und warum es scheinbar einigen Betroffenen hilft und anderen wiederum nicht“ sagte Pelin Thorogood von der „Wholistic Research and Education Foundation“.

Die Studie wird nun 30 Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren umfassen, bei denen ein stark ausgeprägter Autismus festgestellt wurde. In der ersten Phase des Versuches wird 15 der Kinder ein CBD-haltiges Präparat verabreicht. Die andere Hälfte der Kinder erhält ein Placebo. In der zweiten Hälfte der Studie werden die Gruppen vertauscht.

Eins aus 68 Kindern in den USA ist von ASD (Autism Spectrum Disorder) betroffen. Auffällig ist dabei, dass unter den Betroffenen vor allem Jungen sind.

Die größte private Spende der Welt zur Forschung im Bereich des medizinischen Cannabis stammte übrigens von einem australischen Paar (Barry und Joy Lambert) und betrug stolze 33,7 Mio. Australischer Dollar (das sind rund 21,2 Mio. EUR).

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.