Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Anklagen – Insbesondere in den letzten Wochen häufen sich in der CBD-Branche die Berichte über solche und ähnliche Maßnahmen gegen Hersteller und Händler von Cannabidiol-Produkten.

Dass hierfür jedoch nach wie vor keine eindeutige rechtliche Grundlage existiert, interessiert dabei scheinbar kaum jemanden. Das Ergebnis: Sowohl bei Herstellern als auch bei den Endverbrauchern herrscht zum Teil enorme Verunsicherung, wenn es um die Legalität von CBD und co. geht. Nun wehrt sich die Industrie jedoch und das auf verschiedenen Ebenen.

Erst vor wenigen Tagen hat uns das Schreiben eines Kasseler Anwalts namens Hermes Piper an das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) erreicht. Dieser vertritt derzeit unter anderem die EIHA (European Industrial Hemp Association), welche sich für die Branche starkmacht. Im Mittelpunkt dieses Schreibens steht eine Aussage des BVL (Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Dieses lässt seit einiger Zeit auf seiner Webseite verlauten:

„Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden.“

Hier werden CBD-Produkte also pauschal als Arzneimittel oder aber „Novel Food“ deklariert. Dass dies nach eigenen Aussagen jedoch nur vorbehaltlich ist und die Einstufung solcher Produkte ohnehin den lokalen Lebensmittelsicherheitsbehörden unterliegt, scheint dabei nur die Wenigsten zu interessieren.

Die Folge dieser unachtsamen Aussage ist laut Piper, dass

„momentan nun hier in Deutschland auf Seiten der örtlichen Lebensmittelüberwachungsämter eine Art „Hexenjagd“ gegen alle seriösen und legal handelnden Unternehmen los(geht), die CBD-haltige Hanfprodukte, die aus EU-zertifizierten Anbau der Pflanze Cannabis sativa L stammen, auf dem Markt anbieten und vertreiben.“

So wird derzeit munter beschlagnahmt und durch verschiedene Behörden geklagt, stets unter Berufung auf die Aussage des BVL. Dieses genießt nämlich in Deutschland einen guten Ruf, weshalb solche Aussagen auch von offiziellen Stellen schnell ernst genommen werden. Dass es sich dabei jedoch um „objektiv falsche und unrichtige Informationen“ handelt, bleibt weitgehend unbeachtet. Das Ergebnis ist eine CBD-Branche, die sowohl auf Seiten der Hersteller und Händler als auch auf Seiten der Verbraucher enorm verunsichert ist.

Herr Piper fordert daher das BVL dazu auf, seine Aussage zu revidieren oder mindestens zu relativieren. Dass Cannabidiol nämlich kein „Novel Food“ im Sinne der Definition ist, lässt sich ausführlich nachweisen. Selbst die EU-Kommission hatte dies bereits im Jahr 1997 nach Einführung der Novel Food-Regelung gegenüber der Hanfindustrie bestätigt.

Das BVL reagiert bisher leider kaum auf entsprechende Anfragen. Aus diesem Grund fordert Herr Piper im Namen der EIHA nun das BMEL dazu auf, kurzfristig einzuschreiten und so „die betroffene Angelegenheit wieder auf eine möglichst objektive Sachebene zurück zu führen und damit zu einem Rechtsfrieden beizutragen“. Speziell für den Kampf um CBD im deutschsprachigen Raum soll nun durch die EIHA initiiert auch ein gemeinnütziger Verein gegründet werden, welcher als Sprachrohr der Industrie dienen und sich weiter für die Branche einsetzen wird. Die Gründung eines solchen Vereins befindet sich bereits in den finalen Zügen. Trotz der aktuellen „Hexenjagd“ gegen Cannabidiol und andere Cannabinoide in Deutschland besteht für die Industrie nun also große Hoffnung.

Notiz: Klar ist, dass sich manche Händler mit dem Verkauf von Blüten oder dem Verkauf mittels Heilversprechen selbst in Bedrängnis gebracht haben. Dies ist auch nicht gutzuheißen.

Hinweis: In diesem Artikel berichten wir über rezeptpflichtiges Cannabis, rezeptpflichtiges CBD oder freiverkäufliches bzw. legales CBD. Dieser Artikel macht zur möglichen Zweckbestimmung keinerlei Vorschlag und dient lediglich der Aufklärung und Informationsweitergabe. Heil- und Nutzversprechen werden ausgeschlossen.